Zwei nebeneinander gestellte Anteilsquadrate als Gegenüberstellung von Stamm- und Vorzugsaktien
Grundlagen Aufbau Stufe 2

Aktienarten im Überblick: Stammaktien und Vorzugsaktien

Nicht jede Aktie ist wie die andere. Es gibt verschiedene Aktienarten, die sich in Stimmrecht, Übertragbarkeit und Dividendenbehandlung unterscheiden. Diese Lektion ist eine Übersicht für Aktien für Anfänger und stellt die wichtigsten Gattungen einander gegenüber – von Stammaktien über Vorzugsaktien bis hin zu Inhaber- und Namensaktien.

Stammaktien: das Standardmodell

Die Stammaktie ist die am weitesten verbreitete Aktienart. Sie verbindet das volle Stimmrecht mit der regulären Gewinnbeteiligung. Wer eine Stammaktie besitzt, darf auf der Hauptversammlung abstimmen, soweit keine abweichende Satzungsregel greift. Stammaktionäre tragen zudem das reguläre wirtschaftliche Risiko des Unternehmens.

Weil die Stammaktie das „Standardmodell“ ist, versteht man unter dem Begriff „Aktie“ meist eine Stammaktie. Wer die Grundidee der Unternehmensbeteiligung verstehen möchte, liest am besten zuerst die Lektion Was ist eine Aktie?.

Vorzugsaktien: Mehr Dividende, weniger Stimme

Die Vorzugsaktie ist eine besondere Gattung, die Unternehmen zusätzlich zu Stammaktien ausgeben können. Ihr wesentliches Merkmal ist ein Vorzug bei der Dividende: Wenn das Unternehmen eine Ausschüttung beschließt, erhalten Vorzugsaktionäre in der Regel zuerst ihre Dividende, oft mit einem Vorzugsbetrag, bevor die Stammaktionäre zum Zug kommen.

Dafür ist das Stimmrecht bei Vorzugsaktien häufig eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Der Vorzugsaktionär tauscht also Mitbestimmung gegen eine bevorzugte Gewinnausschüttung. Ob dieser Tausch für eine Person sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall und nicht pauschal beurteilen – schon gar nicht in einer allgemeinen Bildungslernlektion.

Inhaber- und Namensaktien

Eine weitere Unterscheidung betrifft die Übertragbarkeit. Bei Inhaberaktien genügt im Grunde die Übergabe des Papiers; derjenige, der die Aktie in Händen hält, gilt als berechtigt. Inhaberaktien sind besonders leicht übertragbar.

Namensaktien lauten dagegen auf den Namen des Aktionärs und werden in einem Aktienregister geführt. Eine Übertragung muss im Register eingetragen werden. Namensaktien können Unternehmen helfen, die Aktionärsstruktur besser zu kennen, etwa um Einflussnahmen oder Übernahmeeffekte zu überblicken. Eine besondere Form sind vinkulierte Namensaktien, deren Übertragung der Zustimmung des Unternehmens bedarf.

Nennwert- und Stückaktien

Neben der Einteilung nach Rechten und Übertragbarkeit gibt es die Unterscheidung nach dem zugrunde liegenden Anteil am Grundkapital. Nennwertaktien weisen einen festen Nennbetrag auf, etwa einen Euro. Stückaktien sind nennwertlos; ihr Anteil am Grundkapital ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl aller ausgegebenen Stückaktien.

Wichtig bleibt: Weder Nennwert noch rechnerischer Anteil sagen etwas über den Handelspreis an der Börse. Wie der Preis entsteht, lesen Sie in der Lektion zur Aktienkurs-Entstehung.

Wie man die Unterschiede einordnet

Für Einsteiger reicht es zunächst, zwei Achsen zu kennen: die Achse der Rechte (Stamm versus Vorzug) und die Achse der Übertragbarkeit (Inhaber versus Namens). Wer Aktien für Anfänger lernt, sollte nicht versuchen, alle Sonderformen sofort zu beherrschen, sondern diese Grundlinien verinnerlichen.

Egal um welche Aktienart es geht: Alle Aktien sind Anteile an einem Unternehmen und damit mit Risiko verbunden. Die Lektion zu den Grundrisiken von Aktien erklärt, welche Risiken das sind und warum sie nicht vorhersehbar sind. Viele der hier genannten Begriffe sind auch im Börsenbegriffe-Glossar nachzuschlagen.

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